Wie viele Wohnungsschlüssel stehen dir zu?

Die Wohnungsschlüssel erhältst du vom Vermieter

Bestimmt hast du dich auch schon gefragt, wie viele Schlüssel du für deine Wohnung bei einer Vertragsunterzeichnung erhalten solltest und wie die Folgen aussehen, wenn du einen deiner Hausschlüssel verlierst. Hier findest du Rat.

Grundsätzlich werden dir bei der Vertragsunterzeichnung für dein neues Zuhause genau so viele Schlüssel vom Vermieter übergeben, wie Personen in der Wohnung leben und zwar für alle Türen, die du öffnen musst, um bis in deine Wohnung zu gelangen. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern erhält vier Hausschlüssel, sobald die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie das Haus eigenständig verlassen. Ein Pärchen erhält zwei, sowie auch eine Einzelperson zwei Schlüssel erhält. Einer davon gilt als Notfallschlüssel, der einer Vertrauensperson übergeben werden kann.  Solltest du weitere Schlüssel benötigen, zum Beispiel für deine Putzfrau oder die Nachbarin, die dein Büsi während deiner Abwesenheit verpflegt, dann kannst du das ohne Weiteres mit einem plausiblen Grund von deinem Vermieter verlangen. Der Vermieter darf ausserdem keinen Schlüssel zu deiner Wohnung behalten, ausser du bist damit ausdrücklich einverstanden oder hast es sogar vertraglich mit ihm vereinbart. Aber auch dann ist es ihm nicht erlaubt, deine Wohnung ohne deine ausdrückliche Einwilligung zu betreten. Sonst begeht er Hausfriedensbruch. Sollte der Vermieter ein ganzes Passepartout an Schlüssel für mehrere Wohnungen haben, ist es dir erlaubt, dein Türschloss auswechseln zu lassen und die Kosten deinem Vermieter in Rechnung zu stellen.

Jeder Bewohner erhält einen Wohnungsschlüssel

Mist, mein Wohnungsschlüssel ist weg!

Den Wohnungsschlüssel zu verlieren ist eine ärgerliche Sache und kann hohe Kosten verursachen. Solltest du deinen Schlüssel verlieren, dann melde dich umgehend bei deinem Vermieter und informiere deine Privathaftpflichtversicherung über den Verlust. Oftmals übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden oder kümmert sich sogar um die allfälligen Vorwürfe deines Vermieters. Denn grundsätzlich ist es so, dass der Mieter den verlorenen oder verlegten Schlüssel auf eigene Kosten ersetzen muss. Das ganze Schloss muss allerdings nur dann ausgewechselt werden, wenn der Schlüssel unrechtmässig verwendet wird. So zum Beispiel, wenn du deinen Hausschlüssel zusammen mit anderen persönlichen Dokumenten verlierst und der Finder so auf deine Adresse schliessen könnte. Schlussendlich ist es aber der Entscheid des Vermieters, ob ein neues Schloss nötig ist oder nicht.  Wichtig zu wissen ist für dich, dass du beim Auszug aus der Wohnung genau so viele Schlüssel zurückgeben musst, wie du bei der Vertragsunterzeichnung erhalten hast. Sonst musst du für den Schadenersatz aufkommen.

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