Was es bei der Untervermietung zu beachten gilt

Untervermietungen werden immer häufiger

Wir haben unserer Instagram-Community drei Fragen rund um die Untervermietung der eigenen Wohnung gestellt. Wir wollten von euch wissen, ob ihr eure Wohnung während eurer Abwesenheit an Freunde/Bekannte oder an Fremde vermietet, ob ihr euren Vermieter über das Untermietverhältnis informiert und zu guter letzt, ob ihr mit dem Untermieter einen Mietvertrag abgeschlossen habt. Folgendes ist dabei herausgekommen:

70% der Mieter vermieten ihre Wohnung an Fremde unter

Naheliegend, denn oftmals wohnen gute Freunde und Bekannte nur unweit vom eigenen Wohnort entfernt. Die Vermietung an Fremde ist grundsätzlich kein Problem. Sei dir aber bewusst, dass du als Hauptmieter immer für die Schäden der Untermieter verantwortlich bist. Eine Möglichkeit dich abzusichern ist, dass du auch nur für eine kurze Untermiete eine Kaution vom Mieter verlangst. Diese musst du zwingend auf einem Mietkautionskonto hinterlegen. Du kannst sie nicht für deinen Urlaub einsetzen.😉

56% der Mieter informieren ihren Vermieter über die Untervermietung

Das freut uns! Die Untermiete der Wohnung ist generell erlaubt und darf im Mietvertrag in der Regel nicht ausgeschlossen werden. Solltest du deine Wohnung untervermieten wollen, musst du deinen Vermieter aber unbedingt vorgängig über die beabsichtigte Untervermietung informieren. Ausserdem solltest du in der Lage sein, die Untermietverhältnisse dem Vermieter offenzulegen, respektive ihm deinen Untermietvertrag vorzulegen. Verweigerst du das, kann dir der Vermieter die Untervermietung verbieten. Auch dann, wenn du daraus Gewinn, zum Beispiel durch eine erhöhte Miete, erwirtschaften möchtest.

Nur ein guter Drittel der Mieter schliesst einen Untermietvertrag ab

Das erfreut uns weniger! Ein schriftlicher Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter ist kein Muss, allerdings für Klarheit zwischen Haupt- und Untermieter und zu Beweiszwecken durchaus sinnvoll. Wir raten dir, immer einen Vertrag mit dem vorübergehenden Mieter abzuschliessen. Halte dort den Mietzins, die Befristung, die Kaution und eine Beschreibung der Räumlichkeiten zur Mitbenutzung fest. Stell dir vor, du kehrst von deiner Weltreise zurück und dein Untermieter hat nicht das geringste Bedürfnis wieder aus deiner Wohnung auszuziehen… 

Vielen herzlichen Dank für eure Teilnahme, liebe Community!🙏😍 Macht fleissig weiter mit an unseren Umfragen und sagt uns, was ihr denkt – direkt auf unserer Instagram-Seite.🦊