Eine elektronische oder digitale Signatur ist eine elektronische Unterschrift, mit welcher der Empfänger eines elektronischen Dokuments den Absender (Unterzeichner) eindeutig identifizieren kann.
Flatfox AG hat eine Partnerschaft mit der Firma Skribble für das digitale Signieren von Dokumenten geschlossen. Der Mieter erhält einen Code per SMS auf sein Handy und muss diesen im Unterschriftsprozess auf der Skribble Plattform eingeben. Das elektronische Dokument (PDF) wird im Hintergrund durch den Swisscom Trust Service auf das Dokument aufgebracht. Wenn alle Parteien den Signierungsprozess abgeschlossen haben, erhalten alle ihr eigenes digitales Originaldokument elektronisch zum Download zugestellt.
Es wird ein grafisches Siegel auf dem PDF angebracht, wo sofort ersichtlich ist, wer das Dokument wann digital signiert hat. Das ist jedoch nicht die eigentliche Unterschrift im rechtlichen Sinne, sondern lediglich eine visuelle Repräsentation der digitalen Signatur. Die Signatur selbst ist kryptisch, elektronisch und fälschungssicher mit dem Dokument verwoben und kann z.B. mit dem Adobe Acrobat Reader verifiziert werden. Der Reader prüft die Signatur im Hintergrund und zeigt sofort an, ob die Unterschrift echt und nicht gefälscht ist.
Dazu verwendet der Mieter eine Mobilfunknummer. Das ist für die Identifikation ausreichend.
Mit der Fortgeschrittenen Elektronischen Signatur (FES) kann via SMS-Code eine digitale Unterschrift geleistet werden. Eine FES-Signatur eignet sich sehr gut zum Unterschreiben von Dokumenten, welche vom Gesetzgeber an keine «Schriftlichkeit» und keine «Formvorschrift» gebunden ist. Der Mietvertrag ist hier ein gutes Beispiel. Es gibt noch weitere Arten von digitalen Unterschriften, die bei anderen rechtlichen Anforderungen eingesetzt werden. Auf der Website von Skribble können diese unterschiedlichen Unterschriftstypen im Detail nachgelesen werden.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) ist rechtsgültig bei Verträgen, bei denen das Gesetz keine spezielle Form vorschreibt. In der Schweiz gelten für die meisten Verträge keine gesetzlichen Formvorschriften. Damit können Verträge mit elektronischen Signaturarten wie zum Beispiel der fortgeschrittenen elektronischen Signatur rechtsgültig abgeschlossen werden.
Ein Dokument kann ausgedruckt und in Papierform abgelegt werden, jedoch ist nur das elektronische Dokument (PDF) rechtsgültig. Es empfiehlt sich entsprechend, das digitale Original sicher aufzubewahren.