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Die genaue Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag festgehalten. Ist dort nichts vermerkt, gelten die gesetzlichen Fristen. Die Kündigungsfristen für Wohnungen in der Schweiz betragen aber mindestens drei Monate und können in der Regel immer auf Monatsende (ausser Dezember) gekündigt werden.
Beispiel: Heute ist der 14. Mai. Sie haben eine neue Wohnung für den 1. September gefunden. Wenn das Kündigungsschreiben bis zum 31. Mai der Verwaltung vorliegt, können Sie Ihr Mietverhältnis mit der Kündigungsfrist von drei Monaten auf den 31. August fristgerecht kündigen.
In der Schweiz muss die Wohnungskündigung zwingend schriftlich erfolgen, um rechtsgültig zu sein. Wir empfehlen:
Drucken Sie das Kündigungsschreiben aus Unterzeichnen Sie es (wenn mehrere Parteien im Mietvertrag sind, lassen Sie auch diese unterschreiben). Senden Sie die Kündigung am besten per eingeschriebene Briefpost an Ihre Verwaltung. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Geschäftstag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Verwaltung eingegangen sein. Es zählt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel.
Sie können den Mietvertrag auch zu einem Termin kündigen, der nicht den vertraglichen Fristen entspricht.
Beachten Sie, dass in diesem Fall der Mietzins bis zum nächstmöglichen vertraglichen Mietende bezahlt werden muss. Sie haben aber die Möglichkeit, einen passenden Nachmieter zu stellen. Dieser muss den Mietvertrag zu den gleichen Konditionen übernehmen. Das Kündigungsschreiben erstellen Sie genau gleich, wie bei einer fristgerechten Kündigung. Geben Sie das von Ihnen gewünschte Kündigungsdatum und allenfalls bereits potentielle Nachmieter an.