Wohnungskündigung: offizielle Kündigungstermine und Fristen 

06.07.2023, Anaïs Frisano

Der Kündigungstermin sorgt oft für Verwirrung. Wir helfen dir, den Überblick über die gängigen Kündigungsfristen und Termine für Wohnungen in der Schweiz zu behalten. So steht deiner ordentlichen Wohnungskündigung nichts mehr im Weg.

Kündigungsfristen in der Schweiz

Eine Kündigungsfrist in einem Mietvertrag bezeichnet die vertraglich festgelegte Zeitspanne, die zwischen der Abgabe der Kündigung und dem tatsächlichen Auszug aus der Mietwohnung liegen muss. Sie dient dazu, sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter Planungssicherheit zu geben. Grundsätzlich gilt immer die Kündigungsfrist, die im Mietvertrag festgehalten wurde.

Was ist, wenn keine Kündigungsfrist im Mietvertrag steht?

Wenn im Mietvertrag keine Kündigungsfrist festgelegt ist, gelten die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen sowie die ortsüblichen Kündigungstermine.

3 Monate Kündigungsfrist für Wohnungen – mindestens

Drei Monate ist die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Mietwohnungen in der Schweiz. Die vertragliche Kündigungsfrist darf also länger sein, aber die gesetzlichen drei Monate nicht unterschreiten. Diese Frist gilt auch für Mieterinnen, die einen Untermietvertrag ausstellen. 

Neben Wohnung gelten für andere Objekte andere Kündigungsfristen. Hier findest du eine Übersicht:

ObjektMindestkündigungsfrist in der Schweiz
Wohnungen | WG-Zimmermindestens 3 Monate
Gewerberäume (Büros, Ladenlokale...)mindestens 6 Monate
Garage | Einstellplätze | möblierte Zimmer mindestens 2 Wochen (vertragliche Mindestlaufzeit 1 Monat)

Offizielle Kündigungstermine in der Schweiz

Die ortsüblichen Kündigungstermine variieren je nach Kanton in der Schweiz. Mittlerweile kann die Wohnung oftmals auf jedes Monatsende gekündigt werden, mit Ausnahme des 31. Dezembers.

Verbreitet sind auch die quartalsmässigen Kündigungstermine am:

  • 31. März | 30. Juni | 30. September 

Die offiziellen Kündigungstermine sind vor allem dann wichtig, wenn im Mietvertrag keine vereinbart wurden. Stehen im Mietvertrag Kündigungstermine, gehen diese den kantonalen Daten auf jeden Fall vor. 

Hier ist eine Auflistung der ortsüblichen Kündigungstermine nach Kantonen:
(Quelle: Mieterverband & Schlichtungsbehörde)

KantonKündigungstermine
Aargau1. März | 30. Juni | 30. September
Appenzell InnerrhodenJedes Monatsende (ausser 31. Dezember)
Appenzell AusserrhodenJedes Monatsende (ausser 31. Dezember)
Basel-LandschaftJedes Monatsende (ausser 31. Dezember)
Basel-StadtJedes Monatsende (ausser 31. Dezember)
Bern 30. April | 31. Oktober
Freiburg 31. März | 30. Juni | 30. September | 31. Dezember
Genf Keine ortsüblichen Kündigungstermine
Glarus Jedes Monatsende
Graubünden 31. März | 30. September
Jura 31. März | 30. Juni | 30. September | 31. Dezember
Luzern Keine ortsüblichen Kündigungstermine
Neuenburg 31. März | 30. Juni | 30. September
Nidwalden 31. März | 30. Juni | 30. September
Obwalden 31. März | 30. Juni | 30. September
Schaffhausen Jedes Monatsende (ausser 31. Dezember)
Schwyz Jedes Monatsende (ausser 31. Dezember)
Solothurn 31. März | 30. September
St. GallenJedes Monatsende (ausser 31. Dezember)
Tessin 29. März | 29. September
Thurgau 31. März | 30. Juni | 30. September
Uri Jedes Monatsende (ausser 31. Dezember)
Waadt 1. Januar | 1. April | 1. Juli | 1. Oktober
Wallis Keine ortsüblichen Kündigungstermine
Zug31. März | 30. Juni | 30. September
Zürich 31. März | 30. September

Wohnungskündigung fristgerecht abschicken

Du kennst jetzt deine Kündigungstermine und die vertragliche Kündigungsfrist? Dann musst du rechtzeitig deinen Kündigungsbrief abschicken. Wenn du die Frist versäumst, gilt die Wohnungskündigung zwar auch, aber automatisch erst auf den nächsten ordentlichen Termin. Bis dann besteht das Mietverhältnis weiter und du zahlst noch Miete. Oder du stellst einen Nachmieter. In diesem Fall reden wir von einer ausserordentlichen Kündigung.

Wann kündigen bei 3 Monaten Kündigungsfrist?

Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten muss das Kündigungsschreiben vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Verwaltung ankommen. Also mindestens drei Monate bevor du umziehst. Beachte dabei, dass nicht der Poststempel zählt, sondern der Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt.

Welches Datum muss ich bei der Wohnungskündigung angeben?

Bei einer ordentlichen Kündigung schreibst du das Datum von deinem letzten Tag im aktuellen Mietverhältnis in den Kündigungsbrief. Wir nutzen hier ein einfaches Beispiel zur Veranschaulichung.

Max Muster kann am 1. Oktober in seine neue Wohnung einziehen. Jetzt berechnet er das Datum, auf dass er seine alte Wohnung ordentlich kündigen muss. Er geht dabei folgendermassen vor:

Bezug neue Wohnung: 1. Oktober
Kündigungsfrist alte Wohnung: 3 Monate (Juli, August, September)
Letzter Tag aktuelles Mietverhältnis:  30. September
Späteste Ankunft Kündigungsbrief bei der Verwaltung: 30. Juni

Max Muster wird seiner Verwaltung also bis spätestens am 30.Juni (bevor seine Kündigungsfrist im Juli startet) mitteilen, dass er den Mietvertrag zum 30.September kündigt.

Wichtig: Fällt der 30. Juni auf das Wochenende, gilt der letzte Arbeitstag vor diesem Datum. Am besten schickst du die Wohnungskündigung ein paar Tage früher per Einschreiben mit der Post.

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