Was darf der Wohnfläche angerechnet werden?

Die Wohnfläche einer Wohnung lässt sich einfach berechnen

Eine schöne, 90 Quadratmeter grosse Wohnung an guter Lage zu einem tollen Preis: hört sich nach einem super Inserat an. Doch was gehört alles zur Wohnfläche? Hier erfährst du, wie die Berechnung der Quadratmeter zustande kommt und welche Rechte du bei Falschangaben hast.

Haupt- und Nebennutzungsflächen – Was wird der Wohnfläche angerechnet?

Grundsätzlich gibt es Haupt- und Nebennutzungsflächen. Hauptnutzungsflächen bestehen aus Entrée, Wohnräume, Esszimmer, WC, Bad, Küche, Einbauküchenmöbel, Vorratsräume, Einbauschränke, Korridore, interne Treppen, Büroräume, Öfen und Cheminées. Die Nebennutzungsflächen dürfen nicht zur Wohnfläche gerechnet werden. Dazu gehören Balkone, Wintergarten, Terrassen, Estrichräume, Kellerräume, Bastelräume, Veloräume und Garagen. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn der Wintergarten bewohn- und über das gesamte Jahr beheizbar ist, kann er zur Wohnfläche gezählt werden.

Wohnfläche bei Dachwohnungen – Keine klare Regelung in der Schweiz

Wie die Wohnfläche bei Dachwohnungen berechnet wird, ist in der Schweiz nicht exakt geregelt. In Deutschland werden beispielsweise 1 Meter bis 1.99 Meter hohe Wände nur zu 50 Prozent angerechnet. In der Schweiz hingegen werden teilweise bereits 1.50 Meter hohe Wände vollständig zur Wohnfläche gezählt. Gemäss Baugesetz müsste aber mindestens die Hälfte der Zimmerfläche eine Raumhöhe von 2.40 Meter haben. Falls du dich fragst, wie in einer Dachwohnung die Wohnfläche gemessen wurde, kannst du beim Vermieter nachfragen.

Fläche unter Lavabo, Einbauschränke etc.

Die Fläche unter den Toiletten, Lavabos, Badewannen und Einbauschränken wird ebenfalls zur Wohnfläche dazu gezählt. Da der Platz vom Mieter genutzt wird, gehört es zur Hauptnutzungsfläche.

Falsche Anzahl Quadratmeter im Mietvertrag – Was tun?

Oftmals wird in den Mietverträgen angegeben, dass es sich bei der Mietfläche um eine ungefähre Angabe handelt. Kleine Abweichungen können vorkommen. Je nachdem, ob die Abschlussmauer dazugerechnet wird oder nicht, kann die Quadratmeterzahl variieren. Wenn es grössere Abweichungen gibt, kannst du dich wehren. Du darfst vom Vertrag zurücktreten oder eine Mietzinsreduktion verlangen. Aber aufgepasst! Wenn du eine Anpassung des Mietzinses verlangst, wird vorausgesetzt, dass die Abweichung bei der Besichtigung nicht erkennbar war. Ansonsten müsstest du vor der Vertragsunterzeichnung reklamieren. Demnach sind es Ausnahmefälle, die eine Mietzinsreduktion verlangen können. Schliesslich erklärt man sich mit der Wohnung und dem Preis für einverstanden, wenn man nach der Besichtigung den Vertrag unterschreibt.