Ist eigenhändiges Renovieren der Mietwohnung erlaubt?

Renovation der Mietwohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters

Deine Wohnung gefällt dir gut und der Grundriss ist optimal. Nur entspricht das Erscheinungsbild ganz und gar nicht deinen Idealvorstellungen. Die Fliesen im Badezimmer erinnern an Grossmutters Zeiten und dem Teppich im Wohnzimmer sieht man an, dass schon einiges passiert ist.

Häufig haben Mieter eine hohe Bereitschaft, die Mietwohnung auf eigene Faust zu renovieren. Doch ist es den Mietern erlaubt, ohne Zustimmung des Vermieters die Mietwohnung umzugestalten? Welche Regeln gelten dabei und wer muss für die Kosten der Renovierungsarbeiten aufkommen?

Kleine Renovierungsarbeiten der Mietwohnung sind grundsätzlich erlaubt

Jeder Mieter soll sich Zuhause wohlfühlen und dafür die Wohnung nach eigenem Geschmack einrichten und dekorieren können. Bilder aufhängen oder ein Wandregal anbringen sollten dabei kein Problem sein, solange keine Schäden verursacht oder die Bausubstanz verändert wird. Ebenfalls ist es erlaubt, sofern nichts anderes im Mietvertrag festgehalten wird, die Wände zu streichen oder Tapeten anzubringen. Vor dem Auszug aus der Mietwohnung bist du allerdings dafür verantwortlich, dass alle Löcher in den Wänden wieder fachgerecht verschlossen und die Wände wieder mit neutralen Farben gestrichen sind.

Ebenfalls darfst du Türen aushängen, Tür- und Fensterrahmen lackieren und zusätzliche Steckdosen anbringen. Sei dir aber auch dabei bewusst: du musst alle Renovationsarbeiten in der Mietwohnung, für die du keine Erlaubnis vom Vermieter hast, wieder rückgängig machen. Denn das Mietrecht besagt, dass es für Erneuerungen und Änderungen am Mietobjekt eine schriftliche Zustimmung des Vermieters braucht oder wie erwähnt eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Mietwohnung. Sollte dies nicht der Fall sein, wirst du die Kosten übernehmen müssen, wenn der Vermieter einen Fachmann für die Arbeit engagiert.

Bei grösseren Renovationen immer den Vermieter fragen

Du planst sogar grössere Renovationsarbeiten, wie zum Beispiel den Einbau von Sanitäranlagen, Durchbrüche von Zwischenwänden oder Fliesenarbeiten in der Küche oder dem Badezimmer? Dafür ist es unumgänglich eine Zustimmung für dein Vorhaben beim Vermieter einzuholen. Am besten hältst du die Vereinbarung schriftlich fest und definierst den Umfang der Arbeit und die Kostenübernahme. Sollte der Vermieter deinem Handwerker-Talent nicht vertrauen, kann er dich dazu verpflichten, die Renovationsarbeiten über einen Fachmann abzuwickeln.

Fragen, dann renovieren

Damit es bei der Wohnungsübergabe nicht zu Streitereien mit dem Vermieter kommt und du nicht für die finanziellen Folgen deiner Renovationsarbeiten in der Mietwohnung verantwortlich gemacht werden kannst, fragst du am besten immer kurz bei deinem Vermieter nach, welche Renovationsmassnahmen erlaubt sind, wer die Kosten dafür tragen muss und wie du die Mietwohnung beim Auszug hinterlassen sollst. Somit bist du bestimmt auf der sicheren Seite und kannst dich Zuhause rundum wohlfühlen.

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