Step by Step zur richtigen Kündigung

Step by step zur Kündigung des Mietvertrags

Nach langer Suche hast du endlich eine neue Wohnung gefunden, jetzt muss die Alte nur noch gekündigt werden. Aber was gilt es da eigentlich alles zu beachten? flatfox hat die Antwort. Mit unserem zweiten Teil zum Besuch bei der PRIVERA Wallisellen fassen wir die wichtigsten Schritte bis hin zur Kündigung für euch zusammen.

Vielleicht kommt die Frage dem einen oder anderen von euch ebenfalls bekannt vor. Bis jetzt musste ich mir selber auch keine grossen Gedanken darüber machen. Schliesslich hat das Ausziehen aus Hotel Mama auch ohne Kündigung ganz gut geklappt. Bei so vielen Dingen, die bei einer Kündigung berücksichtigt werden müssen, kann neben der Unterschrift noch so einiges vergessen gehen. Im Interview mit Gregor Letonja von der PRIVERA Wallisellen konnte ich meine Wissenslücken zur Kündigung füllen und habe die wichtigsten Schritte festgehalten.

1. Kündigung per Post

Die Kündigung muss zwingend in schriftlicher Form und brieflich erfolgen (Art. 266l Abs.1 OR). Ein Einschreiben ist nicht nötig, aber sehr empfehlenswert. Der Brief muss zudem rechtzeitig bei der Verwaltung ankommen, damit die Kündigungsfrist eingehalten wird. Der Poststempel mit Datum des Kündigungstages reicht nicht aus. Es zählt der Tag, an dem die Kündigung bei der Verwaltung eintrifft.

→ Tipp: Allfällige Hobbyräume oder Parkplätze müssen auf dem Schreiben ebenfalls notiert werden, damit sie termingerecht gekündigt werden können.

2. Alle Parteien müssen unterschreiben

Egal ob in einer WG, Partnerschaft oder Ehe: Alle Parteien, die den Mietvertrag zu Beginn des Mietverhältnisses unterzeichnet haben, müssen auch die Kündigung unterzeichnen. Bei Ehepartnern und eingetragenen Partnerschaften müssen grundsätzlich immer beide die Kündigung unterzeichnen, auch wenn nicht beide den Mietvertrag zu Beginn unterzeichnet haben. Nur so kann das bestehende Mietverhältnis aufgelöst werden.

→ Tipp: Die Unterschrift auf der Kündigung ist zwingend, damit der Kündigungsprozess eingeleitet werden kann. Oft geht sie laut Gregor vergessen, was zu einem längeren Prozess und dem Nichteinhalten des Kündigungstermins führen kann.

3. Kündigungsfrist und Kündigungstermin

Beim Versenden der Kündigung muss unbedingt der letztmöglicher Termin, auf den fristgerecht gekündigt werden kann, eingehalten werden. Von diesem Zeitpunkt an gilt die Kündigungsfrist (bei Mietwohnungen drei Monate). Der Kündigungstermin ist das Enddatum dieser Frist. Kündigungstermine sind grundlegend ortsgebunden, die einzelnen Daten werden im Mietvertrag aufgeführt.

Bsp. Am 20. Dezember wird die Kündigung abgeschickt. Die Monate Januar, Februar und März zählen dann zur dreimonatigen Kündigungsfrist. Der vertraglich festgelegte Kündigungstermin ist, nach Ablauf der Frist, der 31. März.

→ Tipp: Es kann grundsätzlich auch ausserhalb der ortsgebundenen Termine gekündigt werden (ausser im Dezember). Die Kündigung wird jedoch erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam.

4. Nachmieter stellen

Entweder kann terminlich oder ausserterminlich gekündigt werden. Wird terminlich gekündigt, so muss der Mieter die festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Wird ausserterminlich gekündigt, so kann der jetzige Mieter auch vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen. Der Mieter ist jedoch dazu verpflichtet, der Verwaltung einen solventen Nachmieter zu stellen.

→ Tipp: Im Volksmund heisst es, dass bei ausserterminlicher Kündigung drei Nachmieter gestellt werden müssen. Ein einzelner Nachmieter reicht jedoch aus, sofern er solvent genug ist, die Wohnungsmiete zu begleichen und bereit, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

5. Bestätigung der Kündigung

Nach Erhalt der Kündigung stellt die Verwaltung ein Bestätigungsschreiben mit unterschiedlichen Beilagen aus. Darunter befindet sich auch das Formular für die Besichtigungsformalitäten (Kontaktangaben des Mieters, passenden Besichtigungstermine etc.). Dieses Formular dient der Koordinierung der zukünftigen Besichtigungen zwischen neuen Mietern und der Verwaltung.

→ Tipp: Das Formular zu den Besichtigungsformalitäten sollte so schnell wie möglich an die Verwaltung zurückgeschickt werden, damit sie die Wohnung mit den Besichtigungsterminen und Kontaktangaben ausschreiben kann.

Kurz zusammengefasst

Kontrolliere die Daten für die Einhaltung von Kündigungstermin und der dazugehörigen Frist. Verschicke deine Kündigung am besten per Einschreiben. Führe unbedingt dazu gemietete Räume oder Parkgelegenheiten separat auf der Kündigung auf. Lass das Schreiben von allen Mietparteien unterschreiben. Der weitere Verlauf für Besichtigungstermine klärst du am besten mit deiner Verwaltung ab.

Nicht immer funktioniert Ausziehen in Hinblick auf das Kündigungsverfahren so einfach wie bei Hotel Mama. Mit diesem Beitrag solltest du aber ready für den nächsten Umzug sein. Einer korrekt ausgefüllten und eingereichten Kündigung sollte somit nichts mehr im Wege stehen.

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