Untermiete – Der Mieter wird zum Vermieter

Eine Untermiete ist eine Win-Win-Situation. Der Hauptmieter kann Mietkosten einsparen und der Untermieter kommt unkompliziert an ein Zimmer oder gar an eine Wohnung. Trotzdem gibt es einige wichtige Punkte, die es zu beachten gilt.

Auf was du bei einer Untermiete achten solltest

Ein Zimmer oder die Wohnung unterzuvermieten wird immer beliebter. Insbesondere weil bezahlbarer Wohnraum in Städten sehr gesucht ist. Ausserdem gibt dir eine Untermiete die Möglichkeit, deine Wohnung während einem Auslandaufenthalt oder einer längeren Reise zu vermieten. Die Untermiete ist meistens unkompliziert und für den Mieter sowie den Vermieter finanziell lohnenswert. Doch wie läuft eine solche Untermiete und was solltest du dabei beachten?

Informiere deinen Vermieter

Wenn du deine Wohnung oder ein Zimmer untervermieten möchtest, dann brauchst du die Zustimmung deines Vermieters. Lege ihm die Mietbedingungen und den Zeitraum der Untermiete offen. Der Vermieter kann eine Zustimmung für die Untermiete verweigern, falls:

  1. du dich als Mieter weigerst, die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben

  2. die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu deinem Mietvertrag missbräuchlich sind (z. B. ein überhöhter Mietpreis) oder

  3. wesentliche Nachteile für den Vermieter durch die Untermiete entstehen (Art. 262 Abs. 2 OR).

Schliesse einen schriftlichen Untermietvertrag ab

Bedenke, dass du bei jeder Untermiete als Hauptmieter gegenüber der Verwaltung verantwortlich bleibst. Sollte zum Beispiel ein Sachschaden in deiner Wohnung entstehen, dann haftest du gegenüber deinem Vermieter. Deshalb ist es sehr wichtig, dass du auch bei jeder noch so kurzen Untermiete einen schriftlichen Mietvertrag abschliesst. Denk dabei unbedingt daran, die Mietfrist und die zusätzlichen Kosten für Strom, Wasser, Internet, etc. anzugeben.

Setze den Mietpreis maximal 20% höher an

Die Höhe des Mietzinses hängt unter anderem davon ab, ob du deine Wohnung oder das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietest. Bei einer möblierten Wohnung darfst du einen Aufschlag von maximal 20 Prozent verrechnen. Vermietest du deine Wohnung zu einem markant höheren Mietpreis, kann das missbräuchlich sein und dein Vermieter oder die Verwaltung kann dir dafür sogar kündigen.

Verlange eine Mietkaution

Wenn du deine Wohnung oder dein Zimmer vermietest, ist es empfehlenswert, eine Kaution vom Untermieter zu verlangen. Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen und muss von dir auf einem separaten Mietzinskonto hinterlegt werden. Sollte der Mieter nicht zahlen oder dein Zuhause beschädigen, kannst du das Geld der Kaution einfordern.

Führe ein Über- und Rücknahmeprotokoll

Bereits bei der Übergabe deiner Wohnung ist es sinnvoll, ein sauberes Schaden- und Mängelprotokoll zu führen, damit du nach Auszug des Untermieters weisst, welche Schäden und Mängel bereits vorhanden waren. Anhand des Protokolls kannst du schnell feststellen, ob während deiner Abwesenheit Schäden entstanden sind. Du kannst die Kosten dafür dann deinem Untermieter in Rechnung stellen oder von der Kaution abziehen. Machst du das nicht, musst du spätestens bei deinem Auszug aus der Wohnung für die Reparaturen aufkommen.

Checkliste für die Untermiete

Hast du an alles gedacht? Anhand dieser kurzen Checkliste kannst du prüfen, ob du ready für die Untermiete bist. 

  1. Hast du die Erlaubnis für eine Untermiete von deinem Vermieter?

  2. Ist der Untermietvertrag von dir und vom Untermieter unterschrieben?

  3. Sind die Kosten für Strom, Wasser etc. im Mietpreis inbegriffen?

  4. Ist die Miete befristet?

  5. Hast du eine Kündigungsfrist für den Untermietvertrag angegeben?

  6. Ist das Übergabeprotokoll ausgefüllt und unterzeichnet?

  7. Hast du dem Vermieter/Verwaltung eine Kopie des Untermietvertrags gesendet?

  8. Ist die Über- und Rücknahme geregelt?

  9. Hast du deine Erwartungen an die Reinigung klar und deutlich kommuniziert?