In Felsberg stehen die Baulandparzellen Nr. 737 und Nr. 734 zum Verkauf. Die Grundstücke befinden sich in der Wohnzone 2.
Gemäss der vom Kanton noch zu genehmigenden Revision der Ortsplanung besteht keine Überbauungspflicht. Dadurch eignen sich die Parzellen besonders gut als langfristige Anlage.
Nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich eine interessante Investitionsmöglichkeit.
Die Einzeichnungen auf den Bildern dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht massstabsgetreu dargestellt.
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